Zum Hauptinhalt springen

Aufgaben und Grundsätze

Die Bundesanstalt Statistik Österreich („Statistik Austria“) ist eine selbständige, nicht gewinnorientierte Bundesanstalt öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe sind Dienstleistungen wissenschaftlichen Charakters auf dem Gebiet der Bundesstatistik (§ 22 BStatG). Die Bundesstatistik ist dabei definiert als ein (nicht personenbezogenes) Informationssystem des Bundes, das Daten über die wirtschaftlichen, demographischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten in Österreich den Bundesorganen zur Planung, Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle von Maßnahmen sowie der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit bereitstellt. Sie umfasst die Erstellung von Statistiken aller Art, einschließlich damit zusammenhängender Analysen, Prognosen und statistischer Modelle, die über die Interessen eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen (§§ 1 und 2 BStatG). Die Statistiken werden durch EU-Rechtsakte, Bundesgesetze oder Verordnungen angeordnet.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat Statistik Austria folgende Grundsätze zu beachten (§§ 14, 19, 24, 30 BStatG):

Um die erhobenen Daten – im Rahmen des gesetzlichen Auftrages – nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern auch der Wissenschaft, der Wirtschaft und allen in Österreich lebenden Menschen zugänglich zu machen, gehören Auskunftserteilungen, fachliche Beratungsleistungen, besondere statistische Auswertungen und die Zurverfügungstellung von statistischen Daten zu den Kernaufgaben von Statistik Austria. Wenn diese Leistungen über kostenlose Standardauskünfte hinausgehen, wird ein angemessener Kostenersatz verrechnet (§ 29 BStatG).

Diese Seite wurde zuletzt am 06.05.2022 aktualisiert.
Merkliste anzeigen