Ab Juni 2021: Erste vorläufige Ergebnisse bereits 40 Tage nach Ablauf der Berichtsperiode
Der Index der Bruttolöhne und -gehälter in der Industrie (ÖNACE
B – E) auf der neuen Basis 2015 erreichte im Jahresdurchschnitt 2020
116,3 Punkte und fiel damit gegenüber dem Jahr 2019 um 0,4%. Im Bau
(ÖNACE F) verzeichnete der Index für das Jahr 2020 128,0 Punkte, was
einer Veränderung von
Mit Jänner 2018 wurde der Index der Bruttolöhne und –gehälter auf der neuen Basis 2015 berechnet, die alte Basis 2010 wird bis zum Berichtsmonat Dezember 2017 parallel weiter publiziert. Die Berechnungsmethode blieb für den Index der Bruttolöhne und –gehälter mit der Basisumstellung 2015 weitgehend unverändert. Nähere Informationen zur Methodik bzw. zur Basisumstellung können Sie unter dem Punkt „mehr“ finden bzw. ab Ende Juli dem geplanten Artikel in den Statistischen Nachrichten 07/2018 entnehmen. Mit Jänner 2021 werden für den Index der Bruttolöhne und –gehälter EU-harmonisierte arbeitstägig bereinigte und saisonbereinigte Reihen sowie Trendreihen bereitgestellt.
Aktuelle Detailergebnisse finden Sie in den nachstehenden Tabellen.
Der Index der Bruttolöhne und -gehälter stellt die Entwicklung der Verdienste aller unselbständig Beschäftigten der Betriebe in den einzelnen Wirtschaftszweigen dar.
Der EU-harmonisierte Index der Bruttolöhne und -gehälter für den Produzierenden Bereich wird mit monatlicher Periodizität auf Ebene der Abteilungen und Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008 sowie für 5 Hauptgruppen (Zusammenfassung von Wirtschaftszweigen, die überwiegend Vorleistungsgüter, Energie, Investitionsgüter, Gebrauchsgüter oder Verbrauchsgüter produzieren) errechnet und ab dem Berichtsmonat 01/1996 publiziert. Parallel werden bis zum Berichtsmonat 12/2008 die Indexwerte auch noch nach der alten ÖNACE 2003 zur Verfügung gestellt. Ab Jänner 2009 liegen die Indexwerte EU-konform nur mehr nach der ÖNACE 2008 vor. EU-harmonisierte arbeitstägig bereinigte und saisonbereinigte Reihen sowie Trendreihen werden seit Jänner 2021 berechnet und sind rückwirkend bis zum Jahr 1996 gemäß er ÖNACE 2008 verfügbar. Aufgrund der EU-harmonisierten Bereinigung kann es methodisch begründet bei den saisonal- und arbeitstägig bereinigten Reihen mit jedem neuen Berichtsmonat zu geringfügigen Abweichungen der kompletten Zeitreihen kommen. Die aktuellen Werte werden monatlich auch in STATcube, sowie auf der Website von Eurostat publiziert.
Erste vorläufige Ergebnisse werden 40 Tage nach Ablauf der Berichtsperiode veröffentlicht, revidierte Werte nach 70 Tagen. EU-harmonisierte arbeitstägig bereinigte und saisonbereinigte Reihen sowie Trendreihen werden seit Jänner 2021 berechnet und sind rückwirkend bis zum Jahr 1996 gemäß der ÖNACE 2008 verfügbar. Aufgrund der EU-harmonisierten Bereinigung kann es methodisch begründet bei den saisonal- und arbeitstägig bereinigten Reihen mit jedem neuen Berichtsmonat zu geringfügigen Abweichungen der kompletten Zeitreihen kommen. Die genauen Zeitpunkte können dem Veröffentlichungskalender entnommen werden. Die aktuellen Werte werden monatlich auch in den Statistischen Übersichten, in STATcube, sowie auf der Website von Eurostat publiziert.
Der Index der Bruttolöhne und –gehälter wird seit dem Berichtsmonat Jänner 1996 EU-konform für die Bereich Industrie und Bau berechnet und beinhaltet die Bruttolöhne (inkl. Heimarbeiterlöhne) und Gehälter der unselbständig Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter) inkl. Lehrlingsentschädigungen, Sonderzahlungen und Abfertigungen (alles brutto).
Um die aktuellen Konjunkturindikatoren analysieren und bewerten zu können, benötigen die Nutzer von Konjunkturstatistiken nicht nur Informationen über die Produktion und die Entwicklung der Erzeugerpreise, sondern auch Angaben und Zahlen über den Arbeitsmarkt, der einen der wichtigsten Input-Faktoren des Wirtschaftsgeschehens darstellt. Man spricht daher von Arbeitsinputindikatoren, zu denen der Beschäftigtenindex, der Index der Bruttolöhne und –gehälter und der Index der geleisteten Arbeitsstunden zählen. Die Erfassung der Arbeitsinputindikatoren dient der Bewertung aktueller Wirtschaftsentwicklungen (Beschäftigung und Volumen der geleisteten Arbeit), der schnellen Prognose der jährlichen Daten der Strukturerhebung (Bruttolöhne und –gehälter), der Bewertung der Produktivität und der Verwendung in den vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
Die Datengrundlage für den Index der Bruttolöhne und -gehälter bilden die seit Jänner 1996 in monatlichen Abständen durchgeführten Konjunkturerhebungen im Produzierenden Bereich (KJE). Grundsätzlich fließen die Daten aller Meldeeinheiten der Konjunkturstatistik in die Berechnung der Indizes ein, sodass durch den Umfang der Konjunkturerhebungen die Repräsentativität der berechneten Indizes vordeterminiert ist. Mittels KJE werden nach dem Prinzip einer Konzentrationsstichprobe ausschließlich Betriebe bzw. Unternehmen des Produzierenden Bereiches (ÖNACE Abschnitte B-F) befragt, die an einem Stichtag des Vorjahres eine Mindestzahl von Beschäftigten aufweisen bzw. seit dem Berichtsjahr 2008 eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten (sofern bestimmte Repräsentanzkriterien mit der Beschäftigtenschwelle in einem Wirtschafszweig alleine nicht erfüllt werden können). Allerdings wurden ab der Basis 2000 für ÖNACE-Abteilungen mit schwankenden Beschäftigtengrenzen bzw. ab dem Berichtsjahr 2008 mit zum Teil schwankenden Umsatzgrenzen zum Zweck stabiler Beobachtungsmassen einheitliche und gleich bleibende Meldegrenzen für die Indexberechnung und dessen homogenen Verlauf festgelegt bzw. falls erforderlich entsprechende Basiskorrekturen vorgenommen.
Durch die grundlegenden Revisionen der wirtschaftsstatistischen Klassifikationen im Rahmen der „Operation 2007“ und die Novellierung der nationalen Konjunkturstatistik-Verordnung ergaben sich für die Konjunkturerhebungen im Produzierenden Bereich ab dem Berichtsjahr 2008 einige erhebliche Änderungen, die auch bei der Indexberechnung entsprechend methodisch berücksichtigt werden mussten, wie z.B. die Umstellung der ÖNACE 2003 auf ÖNACE 2008 mit Hilfe von Konversionsfaktoren (PDF, 205KB), Neuabgrenzung der Erfassungsbereiche bzw. Berücksichtigung von neuen Meldeschwellen ab Berichtsmonat Jänner 2008. Nähere Details wurden in den Statistischen Nachrichten 07/2009 (PDF, 546KB) veröffentlicht.
Für den Zeitraum von 1996 bis 2004 wurden die auf der Basis 1995 bzw. 2000 vorliegenden Indizes auf die neuen Klassifikation (ÖNACE 2008) für sämtliche Gliederungsstufen umgerechnet und auf das Jahr 2005 = 100 umbasiert. Ab Berichtsmonat Jänner 2005 wurde eine Neuberechnung der Indizes vorgenommen.
Die Berechnung folgt dem Laspeyres Indexkonzept. Zur Durchführung der Berechnung werden Messzahlen nach Gruppen, Abteilungen und Abschnitten der ÖNACE sowie Verwendungskategorien gebildet, indem das jeweils aktuelle Monatsergebnis durch den monatlichen Durchschnitt des Basisjahres (derzeit 2015) dividiert wird.
Die Durchführung der arbeitstägigen und saisonalen Bereinigung vereinfacht anschließend
durch Eliminierung von saisonalen Einflüssen und durch die Normierung
der Monatswerte hinsichtlich der Arbeitstage die Interpretation der
Zeitreihen. Die Bereinigungsschritte erfolgen nach EU-harmonisierten Vorgaben unter Anwendung des Programms X
Gemäß der EU-Verordnung über Konjunkturstatistiken sind alle 5 Jahre – d.h. in den auf 0 und 5 endenden Jahren – die in der Verordnung vorgesehenen Konjunkturindikatoren auf eine neue Basis zu stellen. Deshalb erfolgte zuletzt eine Basisumstellung auf die neue Basis 2015.