Q: STATISTIK AUSTRIA, Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS). Erstellt am 30.11.2021. 1) Die Ausgaben der einzelnen Sozialschutzsysteme umfassen laut ESSOSS die Ausgaben für die Geld- und Sachleistungen (= Sozialleistungen) sowie die sonstigen Ausgaben (Verwaltungskosten und alle nicht anderweitig einzuordnenden Ausgaben) sowie die Transfers zwischen den Sozialschutzsystemen (umgeleitete Sozialbeiträge, sonstige Transfers). Insgesamt werden die Transfers zwischen den Sozialschutzsystemen nicht mitgerechnet. - 2) Umgeleitete Sozialbeiträge sind nach ESSOSS Zahlungen eines Sozialschutzsystems an ein anderes, um Ansprüche auf Sozialschutz zu erwerben oder zu wahren (Beispiel: die von der Pensionsversicherung für ihre Leistungsbezieherinnen und -bezieher gezahlten Beiträge an die Krankenversicherung). - 3) Sonstige Transfers sind im Unterschied dazu Zahlungen eines Sozialschutzsystems an ein anderes System ohne Gegenleistung, wie die Übertragung von Mitteln von einem System zur Verringerung des Defizits eines anderen Systems (Beispiel: Deckung des Fehlbetrags beim Nachtschwerarbeitsgesetz aus Mitteln der Pensionsversicherung). - 4) Insgesamt-Wert ohne umgeleitete Sozialbeiträge und sonstige Transfers. - 5) Mit Juni 2008 ausgelaufen, die Selbstträger haben seither einen Dienstgeberbeitrag an den FLAF (Sozialschutzsystem 18) zu zahlen.