COVID-19-Unterstützungsleistungen für Selbständige und Künstler/-erinnen15)
-
-
-
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-
1.112,15
Sonstige Sozialleistungen16)
50,08
81,27
42,67
56,79
57,48
54,10
68,22
77,34
81,50
Wohnen und Soziale Ausgrenzung5)
Insgesamt
246,40
537,81
839,82
1.588,97
2.368,16
2.726,97
2.414,83
2.226,72
2.334,77
Wohn-, Mietzins- und Mietbeihilfen17)
74,37
131,05
215,60
460,17
412,04
363,91
337,62
321,81
327,76
Geld- und Sachleistungen der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung sowie Flüchtlingshilfe der Länder und Gemeinden5)
138,91
274,74
311,86
763,27
1.369,28
1.947,67
1.692,42
1.546,31
1.613,27
Flüchtlings- und Asylwerberbetreuung durch den Bund
12,57
93,75
43,21
53,66
207,60
296,93
246,60
213,96
246,71
Bewährungshilfe sowie Erwachsenen-vertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung
6,03
15,46
43,21
62,99
74,20
77,84
89,53
93,05
97,19
Arbeitnehmerabsetzbetrag18)
-
-
214,50
214,50
275,24
-
-
-
-
Sonstige Sozialleistungen19)
14,51
22,81
11,44
34,38
29,79
40,62
48,67
51,58
49,84
Q: STATISTIK AUSTRIA, Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS). Erstellt am 30.11.2021. 1) Die Sozialleistungen laut ESSOSS sind „Geld- oder Sachübertragungen, die von Sozialschutzsystemen an private Haushalte und Einzelpersonen erbracht werden, um die Lasten zu decken, die ihnen durch eine bestimmte Reihe von Risiken oder Bedürfnissen entstehen.“ Ohne Transfers zwischen den Sozialschutzsystemen (umgeleitete Sozialbeiträge, sonstige Transfers) und sonstige Ausgaben (Verwaltungskosten, sonstige nicht zuordenbare Ausgaben). Ausführliche Informationen zu ESSOSS sind auf der Homepage des Ministeriums (http://www.bmask.gv.at) zu finden. - 2) Ausgaben der Krankenversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten und der Gebietskörperschaften; großteils geschätzte Daten. - 3) Unfallheilbehandlung; Geldleistungen der Krankenfürsorgeanstalten, Sachleistungen der Sozialhilfe/Mindestsicherung (Daten ab 2000 mit früheren nur zum Teil vergleichbar). - 4) 1990 und 1995 sind die Pflegegeldleistungen der Länder unter der Funktion Alter hier inkludiert. - 5) Daten ab 2000 mit früheren nur zum Teil vergleichbar. - 6) Förderungsmaßnahmen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds und der "Behindertenmilliarde"; Leistungen des Unterstützungsfonds für Behinderte; Gebührenbefreiungen; Pflegekarenzgeld (ab 2014). - 7) 1990 und 1995 in der Funktion Invalidität/Gebrechen inkludiert. - 8) Ambulante und stationäre soziale Dienste (vor allem Nettoausgaben für Altenwohn- und Pflegeheime); Daten ab 2000 mit früheren nur zum Teil vergleichbar. - 9) Sachleistungen auf Basis der Versorgungsgesetze (Sozialentschädigung); Gesundheitsvorsorge auf Basis des Nachtschwerarbeitsgesetzes; Gebührenbefreiungen; Pflegekarenzgeld (ab 2014). - 10) Übernahme der Bestattungskosten (Krankenversicherung, Sozialhilfe/Mindestsicherung); Sachleistungen auf Basis der Versorgungsgesetze. - 11) Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und Selbstträger/Gebietsköperschaften (bis Mitte 2008). - 12) Betriebshilfe, Geburtenbeihilfe, Kleinkindbeihilfe, Mutter-Kind-Pass-Bonus, Familienhärteausgleich, Familienberatungsstellen, Gebührenbefreiungen. - 13) Ohne jene Gelder (sog. aktivierte passive Mittel), die an die Leistungsbezieherinnen und -bezieher im Fall der Teilnahme an Kursmaßnahmen ausbezahlt werden (wie z.B. Schulungsarbeitslosengeld oder -notstandshilfe). - 14) Maßnahmen der Qualifizierung, der beruflichen / regionalen Mobilitätsförderung, der (Wieder-)Beschäftigung etc. (aktive Arbeitsmarktpolitik) einerseits und Leistungen gemäß Arbeitslosenversicherung, die für aktive Zwecke eingesetzt werden, wie Schulungsarbeitslosengeld und -notstandshilfe, Altersteilzeitgeld etc. (aktivierende Arbeitsmarktpolitik) andererseits. - 15) Härtefallfondszahlungen an Selbständige (Ein-Personen-Unternehmen , Kleinstunternehmen, freie Dienstnehmer/-erinnen) sowie Auszahlungen des Sozialversicherungsfonds und Unterstützungsfonds für Künstler/-erinnen. - 16) Schlechtwetterentschädigung; Arbeitsmarktförderung der Länder (Daten ab 2000 mit früheren nur zum Teil vergleichbar); Gebührenbefreiungen. - 17) Wohnbeihilfe auf Basis der Wohnbauförderungsgesetze, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse für Eigenmittelersatzdarlehen, Mietzinsbeihilfe auf Basis des Einkommenssteuergesetzes und Mietbeihilfe auf Basis der Sozialhilfegesetze/Mindestsicherungsgesetze. - 18) 2017 (Veranlagungsjahr 2016): Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in seiner Form aufgehoben bzw. mit dem Verkehrsabsetzbetrag verschmolzen (Steuerreform 2016) und stellt im Sinne von ESSOSS keine auszahlbar Sozialleistung mehr dar. - 19) Leistungen des Hilfsfonds und des Versöhnungsfonds sowie Kriegsgefangenenentschädigung (ab 2001); Gebührenbefreiungen, Heimopferrente.