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Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

Im Rahmen des Erhebungssystems Zahlungsbilanz werden im Auftrag der Oesterreichischen Nationalbank für die Erstellung der Leistungsbilanzposition Dienstleistungen (ohne Reiseverkehr) im volkswirtschaftlichen Sektor Unternehmen die Dienstleistungsexporte und -importe in der Gliederung nach Partnerländern und Art der Dienstleistung erhoben. Die Festlegung der Auskunftspflichtigen sowie die Periodizität der Meldung (jährlich oder quartalsweise) erfolgt auf Basis von Schwellenwerten.

Die Daten dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsbilanz im Rahmen des Erhebungssystems für die Zahlungsbilanzstatistik. Die österreichische Zahlungsbilanz ist auch ein Baustein der Außenwirtschaftsstatistik der EU bzw. des Europaraumes insgesamt, die einen wichtigen Indikator der Währungs- und Wechselkurspolitik darstellt.

Als nationale Rechtsgrundlage ist primär die Meldeverordnung (PDF 0,3MB) ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, BGBl. II Nr. 510/2021 vom 1.Dezember 2021, zu nennen.

Die für die Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs maßgeblichste EU-Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen.

Da uns Datenschutz sehr wichtig ist, möchten wir Sie auf unsere umfangreiche Datenschutzinformation hinweisen.

Geheimhaltung

§ 6. Die von der OeNB eingeholten Daten dürfen nur zu statistischen Zwecken verwendet werden und sind nach Maßgabe von § 6 Abs. 4 DevG 2004 streng vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 Bankwesengesetz (BWG) steht der Berechtigung der OeNB zur Auskunftseinholung nicht entgegen (§ 6 Abs. 8 DevG 2004).

Ab dem Berichtsjahr 2022 kommen folgende Schwellenwerte und Meldeperiodizitäten zur Anwendung:

  • Verpflichtung zur Abgabe einer Jahresmeldung
    Das Unternehmen hatte im Vorjahr Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte in der Höhe zwischen 500 000 EUR und 4 999 999 EUR.
  • Verpflichtung zur Abgabe einer Quartalsmeldung
    Das Unternehmen hatte im Vorjahr Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte ab 5 000 000 EUR.

Für das Kriterium grenzüberschreitend ist nicht der Ort der Leistungserbringung ausschlaggebend, sondern der Sitz des Leistungserbringers bzw. -empfängers. Grenzüberschreitend ist eine Dienstleistung dann, wenn einer der beteiligten Vertragspartner bei Dienstleistungstransaktionen seinen Sitz/Wohnsitz nicht in Österreich, sondern im Ausland hat.

Schwellenwert   
Kalenderjahr
Meldeperiodizität 
ab 2022
Gesetzliche Fristigkeit
500 000 EUR bis 4 999 999 EUR Jahresmeldung 15. Februar des dem Kalenderjahr nachfolgenden Jahres
ab 5 000 000 EUR Quartalsmeldung 15. Kalendertag des dem Kalenderquartal nachfolgenden Monats

 

Hier finden Sie die aktuellen Erläuterungen sowie die Länder- und Dienstleistungscodes.
Außerdem steht ein Muster-Erhebungsformular zur Verfügung.

Zur Datenübermittlung an Statistik Austria steht Ihnen unser Webfragebogen eQuest-Web zur Verfügung.

Damit Sie auch die Funktionalität „Passwort vergessen“ nutzen können, sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse mithilfe der Applikation „E-Mail Verifikation“ hinterlegen. Hier finden Sie nähere Erläuterungen (PDF; 250 KB) zu „Passwort vergessen“!

Bestellung von Zugangsdaten

Bestellung Beschreibung
Zugangsdaten Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihr Unternehmen benötigen!
Zugangsdaten WTH, STB Wählen Sie bitte dieses Formular aus, wenn Sie für eine:n Ihrer Klient:innen Zugangsdaten benötigen!

Falls Sie einen Gastzugang zu unseren Webfragebögen benötigen, können Sie diesen per E-Mail an eQuest@statistik.gv.at oder telefonisch über unsere Hotline +43 1 711 28-7272 beantragen.

Sie können Ihre Meldung nach entsprechender Registrierung auch über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes abgeben.


Hilfe zum Datenimport

Zum Importieren können die Formate CSV und XML verwendet werden.

Es sollten davor noch keine Daten bei "Dienstleistungsexporte und -importe" im Webfragebogen eingegeben werden, da diese sonst durch die Importdatei überschrieben werden.

Der Satz- bzw. Fileaufbau der Importdatei ist vorgegeben und muss eingehalten werden. Eine schematische Beschreibung eines CSV Importfiles ("CSV-Schema") und Beispieldateien stehen zum Download bereit. 

Satzaufbau einer CSV Importdatei

Spalte Bezeichnung Art Länge Anmerkung
1 Ländercode String 2 muss 2 Stellen lang sein
2 DLCode (= Code für die Art der Dienstleistung) String 4 muss 4 Stellen lang sein
3 Exportwert Wert 13 maximal 13 Stellen, keine Dezimalstellen
4 Importwert Wert 13 maximal 13 Stellen, keine Dezimalstellen

Hinweis zur Jahresmeldung: Bei Verwendung des Formats XML bitte im Feld Quartal die Ziffer "5" angeben.

Hotline Allgemeine Fragen zur Erhebung.
Tel.: +43 1 711 28-7272
zabil@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
HelpDesk Bei technischen Fragen zu unseren Meldeapplikationen.
Tel.: +43 1 711 28-8009
helpdesk@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar werktags von:
Mo - Do 07:30 - 16:00 Uhr, Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 16.04.2024 aktualisiert.
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