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Staatliche Einheiten

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist aufgrund der Gebarungsstatistikverordnung 2014 ( BGBl. II Nr. 345/2013 ) dazu verpflichtet, statistische Erhebungen über die Gebarung sämtlicher ausgegliederter Einheiten, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, durchzuführen. Die Daten werden zur Berechnung der VGR-Konten des Sektors Staat benötigt, die wiederum Teil der Berichtspflichten gemäß Europäischem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010 (Verordnung (EU) Nr. 549/2013)) sind. Zusätzlich fließen die Daten in die Berechnung der Maastricht-Indikatoren (Defizit, Schuldenstand) sowie die Statistiken zum Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012) ein.

Informationen zur Abgrenzung des Sektors Staat finden Sie auf der Seite Öffentlicher Sektor.

Die Erhebung beruht auf der Verordnung über die Statistik der Gebarung im öffentlichen Sektor 2014 (Gebarungsstatistik-VO 2014), BGBl. II Nr. 345/2013).

Die von den Auskunftspflichtigen übermittelten Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erfüllung von nationalen und EU-Berichtspflichten verwendet. Die Daten werden nur aggregiert veröffentlicht, sodass kein Rückschluss auf einzelne Einheiten möglich ist.

Es besteht Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (§§ 8 und 9 Gebarungsstatistik-VO 2014).

Es sind die Daten zum Jahresabschluss bzw. Rechnungsabschluss zu melden (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, bzw. Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung).

Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Die Daten sind bis 31. Mai an Statistik Austria zu übermitteln.

Seit 2015 erfolgt die Datenmeldung über das elektronische Meldesystem eQuest-Web (Webfragebogen). Die auskunftspflichtigen Einheiten erhalten zu Beginn der Erhebung (jeweils Anfang Mai) per Post die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) zum Einstieg in das elektronische Meldesystem.

Für jeglichen Schriftverkehr verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Emailadresse: Erhebung staatlicher Einheiten (ESE)

Falls Sie (als auskunftspflichtige Einheit) einen Drittmelder (Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater oder sonstiger Drittmelder) mit der elektronischen Datenmeldung an Statistik Austria betrauen, füllen Sie bitte die ODS-Tabelle aus („Tabelle zur Bekanntgabe eines Drittmelders“, zum Download unten) und senden Sie diese an ESE@statistik.gv.at.

Im elektronischen Meldesystem eQuest-Web (Webfragebogen) stehen derzeit vier Möglichkeiten zur Datenübermittlung zur Verfügung:

  • Jahresabschluss UGB: für Einheiten, die nach dem Unternehmensgesetz bilanzieren
  • Rechnungsabschluss VRV 2015: für Einheiten, die Abschlüsse nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 erstellen
  • Finanzierungsrechnung VRV 2015: für Einheiten, die eine Finanzierungsrechnung nach VRV2015 sowie die damit in Verbindung stehenden Anlagen erstellen
  • Datenschnittstelle GVB-V5.5: Upload eines Datenträgers, der gemäß Datenschnittstelle für Gemeindeverbände erstellt wurde (nur für Gemeindeverbände)

Weitere Hilfestellungen und Erläuterungen zum Download:

Hotline ESE Tel.: +43 1 711 28-7766
ese@statistik.gv.at Telefonisch erreichbar Mo-Do 9:00 bis 15:00 Uhr, Fr 9:00 bis 13:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 08.05.2023 aktualisiert.
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