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Krebsregistermeldung

Das von Statistik Austria geführte Österreichische Nationale Krebsregister ist ein bevölkerungsbezogenes Krebsregister, dessen Kernkompetenz die Erstellung der Krebsstatistik und die Präsentation der Ergebnisse in für die Allgemeinheit verständlicher Form ist. Die Daten des Krebsregisters dienen der Gesundheitspolitik als Steuerungsgrundlage und der nationalen und internationalen Forschung als Informationsquelle.

Das Krebsstatistikgesetz und die Krebsstatistikverordnung 2019 in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz 2000, bilden den gesetzlichen nationalen Rechtsrahmen, der die Verarbeitung der Krebsstatistikdaten und die Erstellung der Krebsstatistik normiert. Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist zur Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben durch spezifische Bestimmungen in diesen Rechtsgrundlagen verpflichtet. 

Die Verarbeitung der Krebsstatistikdaten und die Erstellung der Krebsstatistik ist gemäß der zitierten Rechtsgrundlagen gesetzlich angeordnet und bedarf gemäß der datenschutzrechtlichen Vorgaben der entsprechenden Rechtsgrundlagen keiner weiteren Zustimmung der Patient:innen.

Entsprechend den Rechtsgrundlagen besteht für die verantwortlichen Leiter:innen der Krankenanstalten eine Meldepflicht für jede Erkrankung und jeden Sterbefall an einer Geschwulstkrankheit.

In der Datenstrukturbeschreibung sind die Variablen sowie deren Ausprägungen angeführt. Jedem der zehn folgenden Überbegriffe sind eine oder mehrere Variablen  zugeordnet.

 „§ 2. (1) Die Meldepflichtigen haben unter Angabe der Krankenanstaltennummer und des Abteilungsfunktionscodes der meldenden Abteilung im Rahmen der Meldung gemäß § 1 die folgenden Daten eines oder einer Betroffenen zu übermitteln:

1. Geburtsdatum,
2. Geschlecht,
3. Aufnahme-/Ambulanzzahl,
4. Daten zum Aufenthalt in der Krankenanstalt, 
5. Tumorbeschreibung,
6. Tumorstadium,
7. Diagnosestellung
8. Behandlung,
9. anamnestische Daten,
10. allfälliger Verdacht auf Berufskrebs“

Der genaue Aufbau findet sich in der untenstehenden Datenstrukturbeschreibung.

Statistik Austria stellt drei Möglichkeiten zur Verfügung, um der elektronischen Meldeverpflichtung nachzukommen.

  • Webformular via eQuest
  • Datei-Upload via eQuest
  • Datei-Übermittlung via SFTP

Bitte benutzen Sie das Formular zur Krebsregistermeldung, um Zugangsdaten anzufordern.

Diese Seite wurde zuletzt am 03.04.2024 aktualisiert.
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