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AuBG Anerkennungen und Bewertungen

 

Das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, BGBl. I Nr. 55/2016, kurz AuBG) sieht vor, dass Statistik Austria jährlich eine Statistik über eben diese Verfahren veröffentlicht.

Zuständig für Anerkennungen und Bewertungen sind unterschiedliche Behörden und Stellen, es handelt sich um Hochschulen, Bundesministerien, Länder, Kammern und Bildungsdirektionen.

Die Erhebung über die Anerkennungen und Bewertungen ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen wurde bisher sechs Mal durchgeführt. Ergebnisse der vergangenen Erhebungen finden Sie unter  Bildungsstand der Bevölkerung unter dem Punkt „Weiterführende Daten“.

Die Erhebung für das Berichtsjahr 2022/23 begann im Oktober 2023.

Arbeitsmarkt und Bildung/ Erhebung AuBG Tel.: +43 1 711 28-7143
aubg@statistik.gv.at
Allgemeiner Auskunftsdienst Tel.: +43 1 711 28-7070
Telefonisch erreichbar werktags von 9:00–16:00 Uhr
Diese Seite wurde zuletzt am 08.11.2023 aktualisiert.
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