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Bundesstatistikgesetz und Verordnung über europäische Statistiken

Bundesstatistikgesetz

Das Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 idgF, bildet den generellen rechtlichen Rahmen und enthält die grundlegenden Bestimmungen für die Erstellung der Bundesstatistiken.

Die einzelnen Statistiken werden durch spezifische Rechtsakte angeordnet.

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken

Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken bildet den generellen rechtlichen Rahmen und enthält die grundlegenden Prinzipien für die Erstellung der europäischen Statistiken.

Statistiken für das Europäische Statistische System (ESS) werden durch spezifische EU-Rechtsakte angeordnet. 

Diese Seite wurde zuletzt am 09.05.2022 aktualisiert.
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