Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmale „... von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung...“ (§ 1 Abs. 1 DMSG in der Fassung BGBI. I. Nr. 170/1999). Die Bundeskompetenz „Denkmalschutz“ umfasst den Schutz dieser so definierten Denkmale vor Zerstörung, Veränderung und Verbringung ins Ausland.
Die hierzu in jährlicher Frequenz verfügbaren Daten stammen aus der Denkmaldatenbank des Bundesdenkmalamtes (seit 2020 aus der neuen Datenbank HERIS) sowie aus den Kulturberichten des Bundes. Die Daten zu den Fassadenrestaurierungsaktionen liefert das Bundesdenkmalamt.