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Unterziel 9.4

Allgemeine Informationen

Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen;

Nationale Indikatoren

Quelle
Umweltbundesamt

Diese Seite wurde zuletzt am 15.03.2023 aktualisiert.
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