Die Finanzamtsbereiche spiegeln die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter der Finanzverwaltung wider.
Mit 1. Jänner 2005 wurden die ehemals 80 Finanzämter zu 41 Finanzamtsbereiche zusammengefasst. Die 80 Finanzamtsstandorte blieben jedoch zur Wahrung der Bürgernähe, trotz deren organisatorischer Zusammenfassung zu 41 Finanzamtsbereiche, erhalten.