Im Jahresdurchschnitt 2020 sank bei den Erwerbstätigen nach ILO-Konzept
die Vollzeitbeschäftigung
gegenüber 2019 um
Die normalerweise geleistete Arbeitszeit (Normalarbeitsstunden) pro Woche blieb für alle Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt etwa gleich hoch wie in den letzten fünf Jahren (36,6 Stunden). Die durchschnittliche normale Arbeitszeit pro Woche bei den unselbständig Erwerbstätigen blieb mit 35,6 Stunden 2020 ebenfalls auf dem Niveau der Vorjahre. Die durchschnittliche tatsächlich geleistete Arbeitszeit pro Woche lag hingegen bei den Unselbständigen mit 28,1 Stunden deutlich unter dem Wert des Vorjahres (2019: 30,6). Auch Erwerbstätige insgesamt erzielten mit durchschnittlich 29,1 tatsächlich geleisteten Stunden den niedrigsten Wert seit 2004, jeweils bezogen auf die Haupttätigkeit.
Das Arbeitsvolumen (tatsächlich geleistete Arbeitsstunden) in allen Tätigkeiten betrug im Jahresdurchschnitt 2020 6 Mrd. 481 Mio. Stunden (2019: 7 Mrd. 129 Mio. Stunden). Die Unselbständigen leisteten 2020 in der Haupttätigkeit 5 Mrd. 399 Mio. Stunden (2019: 5 Mrd. 972 Mio.). Damit lag das Arbeitsvolumen sowohl bei den Erwerbstätigen insgesamt, als auch bei den Unselbständigen, deutlich unter dem Niveau des Vorjahres und auch hier unter dem der letzten eineinhalb Jahrzehnte.
Hinweis: Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normalerweise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten. In den Angaben zur Teilzeit sind auch Personen in Elternkarenz inkludiert, für die die zuletzt ausgeübte Arbeitszeit erfasst wird. In die Durchschnittsberechnungen und die Angaben zum Arbeitsvolumen geht dieser Personenkreis allerdings nicht ein.