Presseservice
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Statistik-Austria-Medieninformation nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Wir bitten Sie daher, Medienanfragen per E-Mail an uns zu richten: presse@statistik.gv.at
Tel.:
Pressemitteilungen, Mailinglisten
Statistik Austria veröffentlicht pro Jahr etwa 270 Pressemitteilungen, die generell um 9:00 Uhr veröffentlicht werden. Abweichende Veröffentlichungszeitpunkte sind in Ausnahmefällen bei Pressekonferenzen oder im Falle einer von anderer Seite (z. B. Eurostat, OECD) verhängten Sperrfrist möglich und werden in der Wochenvorschau gesondert ausgewiesen. Alle Pressetexte des laufenden und des vergangenen Jahres stehen unter PRESSE zur Verfügung. Für den regelmäßigen Bezug von Pressemitteilungen benutzen Sie bitte eine oder mehrere unserer Mailinglisten.
Veröffentlichungsgrundsatz
Den "besonderen Veröffentlichungspflichten" gem. § 30 (3) Bundesstatistikgesetz 2000 entsprechend, hat die Bundesanstalt den zuständigen Bundesminister von den Ergebnissen der statistischen Erhebungen unverzüglich zu informieren und gleichzeitig für deren Veröffentlichung in geeigneter Weise zu sorgen. Darüber hinaus kann eine Vorabübermittlung von Informationen in einem engen, nachstehend beschriebenen Rahmen stattfinden.
Regelung zur Vorabübermittlung von Informationen
Die Vorabübermittlung von zu veröffentlichenden Informationen zu Statistiken oder statistischen Erhebungen seitens Statistik Austria an öffentliche Stellen (z. B. Bundeskanzleramt, Bundesministerien sowie weitere öffentliche Stellen wie Landesstatistiken) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In diesem Fall folgt Statistik Austria strikt den Vorgaben, die sich aus nationalen und europäischen gesetzlichen Grundlagen und dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken ergeben. Nach dem Verhaltenskodex muss die Vorabübermittlung wohlbegründet, der Zugang beschränkt und kontrolliert und die Übermittlung öffentlich bekannt gegeben werden. Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sowie einer gutachterlichen Stellungnahme hierzu verfährt Statistik Austria wie folgt:
(1) Auf schriftliche Anfrage einer öffentlichen
Stelle erfolgt die Übermittlung zwei Stunden vor der Veröffentlichung.
Bei Begründung (z. B. angemessene Vorbereitung auf Anfragen) kann bei
einer geplanten Veröffentlichung um
(2) Die Vorabübermittlung erfolgt jedenfalls mit Hinweis auf die Einhaltung einer Sperrfrist. Die Beeinflussung der statistischen Ergebnisse ist ausgeschlossen, da die Erhebungen bereits vor der etwaigen Vorabübermittlung abgeschlossen und die Ergebnisse daraus dokumentiert sind.
(3) Alle Vorabübermittlungen werden unter Nennung der Art der Information (z. B. Pressemitteilung), der anfragenden öffentlichen Stelle sowie dem Zeitpunkt der Vorabübermittlung aufgelistet, auf der Website von Statistik Austria veröffentlicht und somit transparent gemacht. Intern werden zudem der Name der anfragenden Person sowie die Anfrage selbst dokumentiert und gespeichert. Sollte die Person kein Einverständnis zur Speicherung der Anfrage und des Namens geben, ist die Vorabübermittlung ausgeschlossen.
Mit diesem Verfahren legt Statistik Austria im Vergleich mit anderen europäischen Statistikinstitutionen strengste Kriterien an Vorabübermittlung und Transparenz an.
Die Aufsichtsgremien von Statistik Austria, namentlich der Statistikrat und der Wirtschaftsrat, sind als Organe der Bundesanstalt keine „externen Nutzer“ im Sinne des Verhaltenskodex der europäischen Statistiken und fallen daher nicht unter die dort aufgeführten Regelungen.
Gutachterliche Stellungnahme Dr. Christoph Herbst zur Vorabübermittlung von Informationen (PDF, 160 KB)
Liste der
Vorabübermittlungen ab
Internationale Auskünfte: Österreich im EU-Vergleich – Presseservices von Eurostat
Die europäische Statistikbehörde Eurostat veröffentlicht EU-weit vergleichbare Statistiken zu BIP, Inflation, Arbeitslosigkeit sowie zahlreichen weiteren Themen. Medienanfragen zu Daten und Methodik beantwortet die Eurostat-Pressestelle.
Tel.:
eurostat-mediasupport@ec.europa.eu